Milbeknock Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Pays: Allemagne

Langue: allemand

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Achète-le

Ingrédients actifs:

9,31 g/l Milbemectin

Disponible depuis:

Belchim Crop Protection NV/SA

forme pharmaceutique:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Composition:

9,31 g/l Milbemectin

classe:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Groupe thérapeutique:

Akarizid

Résumé des caractéristiques du produit

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MILBEKNOCK
Zulassungsnummer
005603-00
Zulassungsinhaber
Belchim Crop Protection NV/SA
Weitere Vertriebsfirmen
Belchim Crop Protection
Zulassungsende
31.07.18
Wirkungsbereich
Akarizid
Wirkstoffgehalt
9,31 g/l Milbemectin
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 10 : Entzündlich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung
des Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestu
                                
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