CRUISER 70 WS Schlämmpulver oder Schlämmbeize

Pays: Allemagne

Langue: allemand

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Achète-le

Ingrédients actifs:

700 g/kg Thiamethoxam

Disponible depuis:

Syngenta Agro GmbH

forme pharmaceutique:

Schlämmpulver oder Schlämmbeize

Composition:

700 g/kg Thiamethoxam

classe:

Leichtentzündlich, Umweltgefährlich

Groupe thérapeutique:

Insektizid

Résumé des caractéristiques du produit

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CRUISER 70 WS
Zulassungsnummer
024874-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
30.04.19
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
700 g/kg Thiamethoxam
Formulierung
Schlämmpulver oder Schlämmbeize
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Leichtentzündlich, Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 11 : Leichtentzündlich
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT679: Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass
kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor
dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um
Nachrieseln zu vermeiden.
NT6991: Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in
professionellen
Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste
"Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur
Staubminderung" des Julius
Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des
Julius Kühn-Instituts ).
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen
sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NH681: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung
anzubringen: "Keine
Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten
über 5 m/s."
NH682: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung
anzubringen: "Das
behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang
entstehender Stäube vollständi
                                
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