Cooper Insektizid Kapselsuspension

Pays: Allemagne

Langue: allemand

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Achète-le

Ingrédients actifs:

60 g/l gamma-Cyhalothrin

Disponible depuis:

Cheminova A/S

forme pharmaceutique:

Kapselsuspension

classe:

Umweltgefährlich, Reizend

Groupe thérapeutique:

Insektizid

Résumé des caractéristiques du produit

                                Handelsbezeichnung
Cooper
Zulassungsnummer
005631-60
Zulassungsinhaber
Cheminova A/S
Weitere Vertriebsfirmen
AGRAVIS Raiffeisen AG
Zulassungsende
30.11.15
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
60 g/l gamma-Cyhalothrin
Formulierung
Kapselsuspension
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig 
schädliche Wirkungen haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält gamma-Cyhalothrin . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6612: Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die
von Bienen 
beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der
Ergosterol-
Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit
Ergosterol-
Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende
Pflanzen nicht 
mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I
S. 1410, 
beachten.
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter

                                
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