Butisan Top Suspensionskonzentrat

Pays: Allemagne

Langue: allemand

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Achète-le

Ingrédients actifs:

375 g/l Metazachlor; 125 g/l Quinmerac

Disponible depuis:

BASF SE

forme pharmaceutique:

Suspensionskonzentrat

Composition:

375 g/l Metazachlor; 125 g/l Quinmerac

classe:

Umweltgefährlich, Reizend

Groupe thérapeutique:

Herbizid

Résumé des caractéristiques du produit

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BUTISAN TOP
Zulassungsnummer
024365-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Plantan GmbH
GLOBACHEM NV
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
375 g/l Metazachlor
125 g/l Quinmerac
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000
g Metazachlor pro Hektar
auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen
Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem M
                                
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