Pays: Allemagne
Langue: allemand
Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
200 g/l Metazachlor; 200 g/l Dimethenamid-P
BASF SE
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
200 g/l Metazachlor; 200 g/l Dimethenamid-P
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG BUTISAN KOMBI Zulassungsnummer 006288-00 Zulassungsinhaber BASF SE Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.19 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 200 g/l Metazachlor 200 g/l Dimethenamid-P Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 36 : Reizt die Augen R 38 : Reizt die Haut R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen so Lire le document complet