KARIS 10 CS Kapselsuspension

Maa: Saksa

Kieli: saksa

Lähde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Osta se nyt

Valmisteyhteenveto Valmisteyhteenveto (SPC)
22-11-2017

Aktiivinen ainesosa:

100 g/l lambda-Cyhalothrin

Saatavilla:

Cheminova Deutschland GmbH

Lääkemuoto:

Kapselsuspension

Koostumus:

100 g/l lambda-Cyhalothrin

luokka:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Terapeuttinen ryhmä:

Insektizid

Valmisteyhteenveto

                                HANDELSBEZEICHNUNG
KARIS 10 CS
Zulassungsnummer
007472-00
Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.03.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
100 g/l lambda-Cyhalothrin
Formulierung
Kapselsuspension
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der
Ergosterol-Biosynthese-
Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen
werden, nur abends nach dem
täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn,
die Anwendung dieser Mischung an
blühende
                                
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