Country: Germany
Language: German
Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
560 g/kg Aluminiumphosphid
Detia Freyberg GmbH
Gaserzeugendes Produkt
560 g/kg Aluminiumphosphid
Leichtentzündlich, Umweltgefährlich, Sehr giftig
Rodentizid
HANDELSBEZEICHNUNG WÜHLMAUSPILLE Zulassungsnummer 040784-62 Zulassungsinhaber Detia Freyberg GmbH Weitere Vertriebsfirmen Schopf Hygiene Zulassungsende 31.01.18 Wirkungsbereich Rodentizid Wirkstoffgehalt 560 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung Gaserzeugendes Produkt Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Leichtentzündlich, Umweltgefährlich, Sehr giftig Kennzeichnung nach GefStoffV S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 3 : Kühl aufbewahren S 9 : Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 : Staub nicht einatmen S 25 : Berührung mit den Augen vermeiden S 30 : Niemals Wasser hinzugießen S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 61 : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 15/29 : Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase R 26/28 : Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. Anwendungs- bestimmungen NW469: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. NW704: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. Auflagen NG237: Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Read the complete document