Switzerland - German - OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Handelsbezeichnung:Switch 62,5
WG(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.04.2022)
Produktkategorie:
Ausl. Bewilligungsinhaber:
Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
STAR Agro Handels GmbH
D-6916
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland:
Ausl. Zulassungsnummer:
6113
Deutschland
034419-00/059
Stoff(e):
Gehalt:
Formulierungscode:
Wirkstoff: Cyprodinil
Wirkstoff: Fludioxonil
37.5 %
25 %
WGWasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
Kultur
Schaderreger/Wirkung
Dosierungshinweise
Auflagen
B Brombeere
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:2Woche(n)
1, 2, 3, 4, 5
B Erdbeere
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:2Woche(n)
4, 5, 6, 7
B Heidelbeere
Graufäule (Botrytis cinerea)
Zweig- und Beerenkrankheit
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:7Tage
1, 2, 4, 5, 8,
B Himbeere
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:2Woche(n)
1, 2, 4, 5, 10
B Mini-Kiwi
Colletotrichum-Fruchtfäule
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration:0.1 %
Wartefrist:5Woche(n)
2, 4, 5, 9, 11
Rote Johannisbeere
Schwarze
Johannisbeere
Mondscheinigkeit
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:7Tage
1, 2, 4, 5, 8,
B Schwarzer Holunder
Beerenkrankheit
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration:0.1 %
Wartefrist:7Tage
1, 2, 4, 5, 9
Kultur
Schaderreger/Wirkung
Dosierungshinweise
Auflagen
B Stachelbeere
Graufäule (Botrytis cinerea)
Mondscheinigkeit
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:7Tage
1, 2, 4, 5, 8,
Aprikose
Pfirsich / Nektarine
Zwetschge /
Pflaume
Blüten- und Zweigdürre
Konzentration:0.06 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Während der Blüte.
2, 5, 12, 15
O Aprikose
Blüten- und Zweigdürre
Konzentration:0.06 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Während der Blüte.
12, 13, 14,
15, 16
Aprikose
Pfirsich / Nektarine
Zwetschge /
Pflaume
Fruchtmonilia
Konzentration:0.06 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Ab Stadium 71-72 und
77-79.
2, 5, 12, 15
W Reben
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1.2kg/ha
2, 5, 11, 15,
17, 18
Aubergine
Tomaten
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Konzentration:0.1 %
Wartefrist:3Tage
2, 4, 5, 19
G Bohnen
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge:0.5 -0.8kg/ha
Wartefrist:2Woche(n)
4, 5, 19
G Chicorée
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge:36g/Tonne
Anwendung:Vor der Einlagerung.
5, 9, 15, 20,
22, 23
G Chicorée
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge:90g/hl
Anwendung:Vor der Einlagerung.
5, 9, 15, 21,
22, 23
G Chicorée
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge:4.5g/m²
Wartefrist:21Tage
Anwendung:Zu Beginn der Treiberei.
5, 9, 15, 22,
G Erbsen
Brennfleckenkrankheit der
Erbse
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:14Tage
4, 5, 24
G Gurken
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Konzentration:0.1 %
Wartefrist:3Tage
2, 4, 5, 19
G Nüsslisalat
Graufäule (Botrytis cinerea)
Aufwandmenge:0.6kg/ha
4, 5, 25
Kultur
Schaderreger/Wirkung
Dosierungshinweise
Auflagen
Rhizoctonia-solani-Krankheit
Wartefrist:35Tage
Anwendung:Behandlung bis
spätestens 14 Tage nach der
Pflanzung.
G Rucola
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge:0.5 -0.7kg/ha
Wartefrist:14Tage
4, 5, 9, 25,
G Salate (Asteraceae)
Graufäule (Botrytis cinerea)
Rhizoctonia-solani-Krankheit
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge:0.5 -0.8kg/ha
Anwendung:Behandlung bis
spätestens 14 Tage nach der
Pflanzung.
4, 5, 19, 25
G Spargel
Graufäule (Botrytis cinerea)
Aufwandmenge:1kg/ha
Anwendung:Nach der Ernte.
4, 5, 27
G Zwiebeln
Blattbotrytis der Zwiebel
Aufwandmenge:1kg/ha
Wartefrist:2Woche(n)
4, 5, 19, 25
G Zwiebeln
Mehlkrankheit der Zwiebel
Aufwandmenge:1kg/ha
Anwendung:1. Behandlung im 2-
Blattstadium, 2. Behandlung 3
Wochen später (bei Herbstsaat im
Frühjahr).
4, 5, 25
Bäume und
Sträucher
(ausserhalb Forst)
Rosen
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration:0.1 -0.12 %
1, 2, 4, 5, 15
Blumenkulturen und
Grünpflanzen
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration:0.1 -0.12 %
1, 4, 5, 15
Buchsbäume
(Buxus)
Cylindrocladium-Trieb- und
Blattsterben
Konzentration:0.1 %
Anwendung:Ab Mitte April bis
Oktober.
4, 5, 9, 15,
28, 29
Zier- und Sportrasen Schneeschimmel
Aufwandmenge:1.5kg/ha
1, 5
Auflagen und Bemerkungen:
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone
von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa
50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss
den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe
+ Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des
Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche
Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz
bieten.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der
Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist
gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren
Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
10.Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis
etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren
bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine
Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
11.Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
12.Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die
Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
13.Maximal 2 Luftapplikationen pro Jahr.
14.Luftapplikation.
15.Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
16.Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
17.Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August.
18.Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine
Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
19.Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
20.Spritzen.
21.Tauchbehandlung.
22.Maximal 1 Behandlung pro Produktionszyklus.
23.Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten gründlich lüften
24.Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 10 Tagen.
25.SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer
geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu
Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen des BLW festgelegt.
26.Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
27.Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
28.SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit
Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
29.Behandlungen im Abstand von 4 Wochen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes,
Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im
Verkauf befindet.