Pyrat Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

180 g/l Fluroxypyr (259,36 g/l 1-Methyl-heptylester)

Available from:

Dow AgroSciences GmbH

Pharmaceutical form:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Composition:

180 g/l Fluroxypyr (259,36 g/l 1-Methyl-heptylester)

Class:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapeutic group:

Herbizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
PYRAT
Zulassungsnummer
043721-64
Zulassungsinhaber
Dow AgroSciences GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Plantan GmbH
Zulassungsende
31.12.20
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
180 g/l Fluroxypyr (259,36 g/l 1-Methyl-heptylester)
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 36 : Reizt die Augen
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut
führen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist gi
                                
                                Read the complete document