Funguran Wasserdispergierbares Pulver

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

756 g/kg Kupferoxychlorid

Available from:

Spiess-Urania Chemicals GmbH

Pharmaceutical form:

Wasserdispergierbares Pulver

Composition:

756 g/kg Kupferoxychlorid

Class:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapeutic group:

Fungizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FUNGURAN
Zulassungsnummer
050723-00
Zulassungsinhaber
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Zulassungsende
31.01.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
756 g/kg Kupferoxychlorid
Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NT620: Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und
Jahr (Hopfenanbau: 4000
g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in
Kombination mit anderen Kupfer
enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde d
                                
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