BANJO forte Suspensionskonzentrat

Country: Germany

Language: German

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Active ingredient:

200 g/l Dimethomorph; 200 g/l Fluazinam

Available from:

ADAMA Deutschland GmbH

Pharmaceutical form:

Suspensionskonzentrat

Composition:

200 g/l Dimethomorph; 200 g/l Fluazinam

Class:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapeutic group:

Fungizid

Summary of Product characteristics

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BANJO FORTE
Zulassungsnummer
027012-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.07.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
200 g/l Dimethomorph
200 g/l Fluazinam
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Raubmilben und Spinnen
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist gifti
                                
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