Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
ZARDEX G
Zulassungsnummer
024266-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.21
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
20 g/l Imazalil (26,6 g/l Sulfat)
5 g/l Cyproconazol
Formulierung
Feuchtbeize
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Enthält Imazalil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ätzwirkung, Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Imazalil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verursacht schwere Augenschäden.
Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NH677: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes
Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH679: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist
giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der
Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SF6142: Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
SF6161: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel
tragen beim Absacken des Saatgutes.
SF6181: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Gummischürze tragen beim Reinigen der Beizanlage.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei
der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201: Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Hinweise
NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht
gefährdet (B3).
NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)
eingestuft.