Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
26-01-2021
Handelsbezeichnung
UNIVERSALIS
Zulassungsnummer
005491-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
500 g/l Folpet
93,5 g/l Azoxystrobin
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des
Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz ""Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln"" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der
Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das
Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten
Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des
Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen
Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH383: Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im
technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten.
VH384: Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht
überschreiten.
VH619: Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf
2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus
pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla
carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.