Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
SUBSTRAL Rasendünger mit UNKRAUTVERNICHTER
Zulassungsnummer
050122-00
Zulassungsinhaber
Scotts Celaflor GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Dünger, Herbizid
Wirkstoffgehalt
8 g/kg 2,4-D
1,2 g/kg Dicamba
Formulierung
Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
Auflagen
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen
Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich
der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
WMO: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris
(Wolfspinnen) eingestuft.
NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.