Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
RAK 1 Neu
Zulassungsnummer
033728-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.08.20
Wirkungsbereich
Pheromon
Wirkstoffgehalt
40 g/kg (Z)-9-Dodecen-1-ylacetat
Formulierung
Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht
gefährdet.
NO683: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Regenwurmpopulationen nicht gefährdet.