Proman

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Metobromuron

Verfügbar ab:

Omya (Schweiz) AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Metobromuron

Dosierung:

500 g/l;

Darreichungsform:

SCSuspensionskonzentrat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:PROMAN
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Omya (Schweiz) AG
W-7256
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Metobromuron 500 g/l
SCSuspensionskonzentrat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
G Freiland: Nüsslisalat [gesät]
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:0.5 -1l/ha
Anwendung:Vorauflauf.
1, 2, 3
G
Gewächshaus: Nüsslisalat
[gesät]
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:0.5 -
0.75l/ha
Anwendung:Vorauflauf.
1, 2, 3, 4
F Kartoffeln
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:3 -4l/ha
Anwendung:Vorauflauf.
1, 5, 6
F
Sojabohne
Sonnenblume
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:2 -3l/ha
Anwendung:Vorauflauf.
1, 5, 7
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
2.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
3.
Tiefere Dosierung auf sandigen, schwach humosen Böden; höhere
Dosierung auf schweren, schwach
humosen Böden.
4.
Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten
gründlich zu lüften.
5.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Ausbringen der Spritzbrühe:
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen
während des Ausbringens
(z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene
persönliche Schutzausrüstung
ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder
höheren Schutz bieten.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
7.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Fo
                                
                                Lesen Sie das vollständige Dokument
                                
                            

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