Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
Ortiva
Zulassungsnummer
024560-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.20
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
250 g/l Azoxystrobin
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NN291: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus
(Schwebfliege) eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
VH352: Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die
Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n)
darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die
abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe
von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und
sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und
abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
VH619: Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25
g/kg nicht überschreiten.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris
(Wolfspinnen) eingestuft.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe)
eingestuft.
NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische
Blumenwanze) eingestuft.
NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)
eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)
eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.