Nimbus CS

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
08-07-2020

Wirkstoff:

Metazachlor; Clomazone

Verfügbar ab:

BASF Schweiz AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Metazachlor; Clomazone

Dosierung:

22.9 % 250 g/l; 3.1 % 33.3 g/l;

Darreichungsform:

SC Suspensionskonzentrat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG: NIMBUS CS
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.07.2020)
BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist: 31.07.2019, Aufbrauchsfrist:
31.07.2020
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
BASF Schweiz AG
W-6550
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Metazachlor
Wirkstoff: Clomazone
22.9 % 250 g/l
3.1 % 33.3 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F Winterraps
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge: 3 l/ha
Anwendung: Nach der Saat, im
Vorauflauf.
1, 2, 3, 4
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
2.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 kg des Wirkstoffs
Metazachlor pro ha auf der
gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
3.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen des BLW um 2 Punkte reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
•
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
•
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
•
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
•
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
•
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
•
SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2)
ausbringen.
SIGNALWORT:
•
Achtung
GEFAHRENSYMBOLE UND -BEZEICHNUNGEN:
Kurzkennzeichnung
GHS07
GHS08
GHS09
Symbol
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend
Gewässergefährdend
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente
                                
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