Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
Matador
Zulassungsnummer
024208-00
Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
75 g/l Triadimenol
225 g/l Tebuconazol
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Giftig
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 37 : Reizt die Atmungsorgane
R 61 : Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R 62 : Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 64 : Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S 1 : Unter Verschluss aufbewahren
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2211: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei
der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
SS421: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).