Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
MANCOFOR DG
Zulassungsnummer
023924-65
Zulassungsinhaber
Indofil Industries (Netherlands) B.V.
Weitere Vertriebsfirmen
Belchim Crop Protection
Zulassungsende
31.01.18
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
750 g/kg Mancozeb
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 36/37 : Reizt die Augen und die Atmungsorgane
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin) - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN3326: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Euseius finlandicus (Raubmilbe)
eingestuft.
NN370: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)
eingestuft.
NN380: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe)
eingestuft.
NN390: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege)
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF149: Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der
persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist.
Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der
Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen
Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei
der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS421: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
VH364-1: Der Gehalt an Ethylenthioharnstoff (ETU) darf 0,5 % des Mancozebgehaltes im
Pflanzenschutzmittel nicht überschreiten.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.