Mäuse-Giftweizen Fertigköder

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

25 g/kg Zinkphosphid

Verfügbar ab:

frunol delicia GmbH

Darreichungsform:

Fertigköder

Zusammensetzung:

25 g/kg Zinkphosphid

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Rodentizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MÄUSE-GIFTWEIZEN
Zulassungsnummer
024041-60
Zulassungsinhaber
frunol delicia GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Scotts Celaflor GmbH
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Rodentizid
Wirkstoffgehalt
25 g/kg Zinkphosphid
Formulierung
Fertigköder
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 14 : Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller
anzugeben)
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW469: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen
nicht in Gewässer gelangen
lassen.
NW704: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung
zwischen der behandelten
Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich
wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10
m eingehalten werden.
Auflagen
NT658: Haustiere fernhalten.
NT660: Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch
verdecktes Ausbringen zulässig
(§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußge
                                
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