Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
15-01-2021
Handelsbezeichnung
Lotus 2,4 D
Zulassungsnummer
024066-60
Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Lotus Agrar GmbH
Zulassungsende
31.10.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
500 g/l 2,4-D (600 g/l Dimethylamin-Salz)
Formulierung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
R 38 : Reizt die Haut
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa
amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN1303: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa
agrestis (Wolfsspinne) eingestuft.
NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara
bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus
cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.