Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
Janus
Zulassungsnummer
025505-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.24
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
80 g/l beta-Cyfluthrin
100 g/l Clothianidin
Formulierung
Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Enthält Benzyloxymethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Enthält Benzyloxymethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NH677: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes
Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH679: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist
giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der
Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH680: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes
Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie
Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
NH681: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine
Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s."
NH682: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das
behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in
den Boden einbringen."
NH6831: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat
von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet,
erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt
ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts )."
NT697: Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten
Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist.
NT699: Die Behandlung von Saatgut muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste
als Beizgerät eingetragen ist (Anlage zur Siebenundzwanzigsten Bekanntmachung über die Eintragung
von Pflanzenschutzgeräten in die Pflanzenschutzgeräteliste vom 01. Juli 1993, BAnz S. 7567, in der
jeweils geltenden Fassung).
NT6991: Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen
Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste
"Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius
Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts ).
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW811: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine
Ausbringung auf drainierten Flächen."
Auflagen
NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NT694: Keine Anwendung auf klumpigen oder steinigen Böden.
NT700: Das mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelte Saatgut darf nur in Verkehr gebracht werden,
wenn es entsprechend den Vorschriften in § 32 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz und Artikel 49 Absatz 4
der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gekennzeichnet ist.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein
Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das
Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist
unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt
aufgesucht werden.
SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SF613: Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten.
SF6161: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel
tragen beim Absacken des Saatgutes.
SF618: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel
tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SF619: Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen, sowie beim Laden (`Loading`) von gebeiztem Saatgut
zusätzlich partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß)
gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in
der jeweils geltenden Fassung, tragen.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei
der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201: Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1202: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß)
gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in
der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1261: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß)
gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in
der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes.
ST1271: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß)
gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in
der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes.
VA265: Anwendung nur in gewerblichen, stationären Saatgutbeizanlagen.
WMI3A: Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
WMI4A: Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
Hinweise
NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht
gefährdet (B3).
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen
eingestuft.