Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
24-01-2021
Handelsbezeichnung
Herburan GL
Zulassungsnummer
005079-61
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Spiess-Urania Chemicals
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
360 g/l Glyphosat (435 g/l Ammonium-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG351: Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen
innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit
einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-
Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon
ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu
Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu
einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
VH352: Für die unter der Überschrift ""Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des
PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet"" näher
beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des
PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende
Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml
nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und
sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den
Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
WMG: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus
cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla
carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.