Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
25-01-2021
Handelsbezeichnung
Gro-Stop Innovator
Zulassungsnummer
005864-00
Zulassungsinhaber
Certis Europe B.V.
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
300 g/l Chlorpropham
Formulierung
ULV-Lösung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Verschlucken
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW469: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in
Gewässer gelangen lassen.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2201: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung
des Mittels.
SS6201: Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VH354: Der Gehalt an Chloranilin im technischen Wirkstoff Chlorpropham darf 250
mg/kg nicht überschreiten.
Hinweise
NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).