Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
Gro-Stop Basis
Zulassungsnummer
024314-00
Zulassungsinhaber
Certis Europe B.V.
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.07.18
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
300 g/l Chlorpropham
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 38 : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SF138: Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der
Behandlung erlaubt.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2201: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201: Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1201: Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646-HM mit
Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VH354: Der Gehalt an Chloranilin im technischen Wirkstoff Chlorpropham darf 250 mg/kg nicht
überschreiten.
Hinweise
NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht
gefährdet (B3).