Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
28-01-2021
Handelsbezeichnung
GARLON Premium
Zulassungsnummer
005696-00
Zulassungsinhaber
Dow AgroSciences GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
60 g/l Clopyralid
240 g/l Triclopyr (333,8 g/l Butoxyethylester)
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 36/37/38 : Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom
Hersteller anzugeben)
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen
und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter
Nutzarthropoden eingestuft.