Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
EPOK
Zulassungsnummer
024523-00
Zulassungsinhaber
ISK Biosciences Europe N.V.
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
400 g/l Fluazinam
193,6 g/l Metalaxyl-M
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann vermutlich Krebs erzeugen .
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen
hervorrufen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN265: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden
Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen
Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden
Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß
EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der
Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des
Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher
Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden).
Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die
Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei
der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH612: Der Gehalt an relevanter Verunreinigung 5-Chlor-N-(3-chloro-5-trifluormethyl-2-pyridyl-a,a,a-
trifluor-4,6-dinitro-o-toluidine) darf 2 g/kg im technischen Wirkstoff Fluazinam nicht überschreiten.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)
eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.