Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
Detia Wühlmausköder Neu
Zulassungsnummer
033366-61
Zulassungsinhaber
Chemische Fabrik Wülfel
Weitere Vertriebsfirmen
Detia Freyberg GmbH
Zulassungsende
31.12.21
Wirkungsbereich
Rodentizid
Wirkstoffgehalt
24 g/kg Zinkphosphid
Formulierung
Fertigköder
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
S 1 : Unter Verschluss aufbewahren
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 14 : Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT663: Der Köder muss, gegebenenfalls unter Verwendung geeigneter Geräte, tief und unzugänglich für
Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NT644: Das Mittel ist giftig für Haustiere.
NT660: Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig
(§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis
zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT667: Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen.
NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren
Warnzeichen versehen sein.
VH352: Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die
Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n)
darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die
abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe
von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und
sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und
abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
WA855: Kühl und trocken lagern.
WW711: Bei angebrochener Packung muss mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden.
Hinweise
NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht
gefährdet (B3).