Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
22-11-2017
Handelsbezeichnung
CRUISER 70 WS
Zulassungsnummer
024874-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
30.04.19
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
700 g/kg Thiamethoxam
Formulierung
Schlämmpulver oder Schlämmbeize
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Leichtentzündlich, Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 11 : Leichtentzündlich
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT679: Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor
dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden.
NT6991: Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen
Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste
"Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius
Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts ).
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NH681: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine
Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s."
NH682: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das
behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in
den Boden einbringen."
NH6831: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat
von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet,
erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt
ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts )."
NN360: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer)
eingestuft.
NN364: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer)
eingestuft.
NN365: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NO685: Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Hinweise
NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht
gefährdet (B3).
WMI4A: Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A