COMPO Unkrautvernichter Herbistop AF Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

30,99 g/l Pelargonsäure

Verfügbar ab:

COMPO GmbH

Darreichungsform:

Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung

Zusammensetzung:

30,99 g/l Pelargonsäure

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
COMPO UNKRAUTVERNICHTER HERBISTOP AF
Zulassungsnummer
007508-62
Zulassungsinhaber
COMPO GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
COMPO GmbH
Zulassungsende
31.08.20
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
30,99 g/l Pelargonsäure
Formulierung
Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen
Gefahrenhinweise (GHS)
Verursacht schwere Augenreizung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
WMZ: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Z
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
                                
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