Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
24-01-2021
Handelsbezeichnung
Basta
Zulassungsnummer
043570-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
183 g/l Glufosinat (200 g/l Ammonium-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Giftig
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/21/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der
Haut
R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Verschlucken
R 36 : Reizt die Augen
R 60 : Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses
Etikett vorzeigen)
S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr
Gefahrenhinweise (GHS)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Verursacht schwere Augenreizung.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib
schädigen.
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN330: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN335: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Erigone atra
(Zwergnetzspinne) eingestuft.
NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz ""Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln"" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der
Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das
Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten
Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des
Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen
Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei
Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1102: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2
(Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2
(Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei
der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH300: Die Verpackung ist mit der Aufschrift ""Nur für den gewerblichen Anwender""
zu versehen.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN164: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion
lampros (Laufkäfer) eingestuft.
NN167: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Tachyporus
hypnorum (Kurzflügelkäfer) eingestuft.