Zorro

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Spinetoram

Verfügbar ab:

Omya (Schweiz) AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Spinetoram

Dosierung:

25 % ;

Darreichungsform:

WGWasserdispergierbares Granulat

Therapiegruppe:

Insektizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:ZORRO
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Insektizid
Omya (Schweiz) AG
W-7153
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Spinetoram 25 %
WGWasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/
WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
O
Birne /
Nashi
Birnblattsauger
Konzentration:0.019 %
Aufwandmenge:0.3kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Im Sommer.
1, 2, 3, 4, 5
O Kernobst
Apfelwickler
Schalenwickler
Konzentration:0.0125 %
Aufwandmenge:0.2kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Im Sommer.
1, 2, 3, 6, 7
O Kernobst
Eulenraupen
(blattfressend)
Frostspanner
Schalenwickler
Konzentration:0.0125 %
Aufwandmenge:0.2kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Eine Behandlung vor oder nach der Blüte
(BBCH 57-59 oder 69-73).
1, 2, 3, 7
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von
10'000 m³ pro ha. Die
Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das
Baumvolumen anzupassen.
2.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
3.
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nicht mit blühenden oder
Honigtau aufweisenden Pflanzen in
Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung
entfernen (mähen oder
mulchen).
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den
Folgen einer Abschwemmung
müssen eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene
Pufferzone von mindestens 6 m
eingehalten werden und die Fahrgassen mit einer geschlossenen
Pflanzendecke bedeckt sein.
Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den
Weisungen der
Zulassungsstelle.
5.
Behandlungsintervall mindestens 10-12 Tage.
6.
Behandlungsintervall mindestens 4 Wochen
7.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den
Folgen einer Abschwemmun
                                
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