Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Dodine
UPL Switzerland AG
Dodine
39.4 %400 g/l;
SCSuspensionskonzentrat
Fungizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:SYLLIT Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:06.10.2022) BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist:21.12.2021,Aufbrauchsfrist:21.12.2022 PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Fungizid UPL Switzerland AG W-6126 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Dodine 39.4 %400 g/l SCSuspensionskonzentrat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN O Apfel Birne / Nashi Schorf des Kernobstes Konzentration:0.12 % Aufwandmenge:1.92l/ha Wartefrist:60Tage 1, 2, 3, 4, 5 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen. 2. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. 3. Bei durchgehender Spritzfolge kann der Wirkstoff Dodine bei anfälligen Sorten vermehrt Fruchthautberostungen verursachen. Dodine darf während der berostungskritischen Zeit (Blütebeginn bis Junifall) nicht eingesetzt werden. 4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle. 5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. • H315Verursacht Hautreizungen. • H318Verursacht schwere Augenschäden. • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SIGNALWORT: • Gefahr GEFAHRENSYMBOLE UND -BEZEICHNUNGEN: Kurzkennzeichnung GHS05 GHS09 Symbol Gefahrenbezeichnung Ätzend Gewässergefährdend Im Zweifelsfall gelten ei Lesen Sie das vollständige Dokument