Sonara(Parallelimport)

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Flazasulfuron

Verfügbar ab:

Menora GmbH

INN (Internationale Bezeichnung):

Flazasulfuron

Dosierung:

Deutschland

Darreichungsform:

004837-00/013

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:SONARA(PARALLELI
MPORT)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Menora GmbH
D-4606
PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND:
AUSL. ZULASSUNGSNUMMER:
7288
Deutschland
004837-00/013
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Flazasulfuron
25 %
WGWasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
W Reben
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:0.08 -0.2kg/ha
Anwendung:Während der
Vegetationsperiode.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
W Reben
Schachtelhalme (Equisetaceae)
Aufwandmenge:0.2kg/ha
Anwendung:Juli, August.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Ab 4. Standjahr.
2.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
3.
Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert
werden.
5.
Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
7.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen
Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die
Erwähnun
                                
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