Remiltine pépite

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
03-10-2020

Wirkstoff:

Mancozeb; Cymoxanil

Verfügbar ab:

Syngenta Agro AG / Vertrieb Maag Agro

INN (Internationale Bezeichnung):

Mancozeb; Cymoxanil

Dosierung:

46.5 % ; 4 % ;

Darreichungsform:

WGWasserdispergierbares Granulat

Therapiegruppe:

Fungizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:REMILTINE PÉPITE
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2020)
BEWILLIGUNG BEENDET:
Ausverkaufsfrist:31.05.2018,Aufbrauchsfrist:31.10.2020
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Fungizid
Syngenta Agro AG / Vertrieb Maag Agro
W-4713
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Mancozeb
Wirkstoff: Cymoxanil
46.5 %
4 %
WGWasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
G Kopfsalate Falscher Mehltau des Salats
Aufwandmenge:2.4kg/ha
1, 2
G
Schalotten
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge:3 -3.5kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
1
G Tomaten
Alternaria spp.
Kraut- und Fruchtfäule
Septoria-Blattfleckenkrankheit der
Tomate/Aubergine
Konzentration:0.3 -0.35 %
Wartefrist:3Woche(n)
1
F Kartoffeln
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge:3kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
1, 3, 4
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
2.
Zur Anzucht von Jungpflanzen und bis spätestens 14 Tage nach der
Pflanzung an den definitiven
Standort.
3.
Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
4.
Bei Frühkartoffeln 2 Wochen Wartefrist.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
•
R 37Reizt die Atmungsorgane.
•
R 43Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
•
R 50/53Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
•
S 02Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
S 03/09/49Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten
Ort aufbewahren.
•
S 13Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
•
S 20/21Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
•
S 24Berührung mit der Haut vermeiden.
•
S 35Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden.
•
S 36/37/39Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
•
S 46Bei Verschlucken sofort ärztl
                                
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