Racer CS(Parallelimport)

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
06-10-2022

Wirkstoff:

Flurochloridon

Verfügbar ab:

Feinchemie Schwebda GmbH

INN (Internationale Bezeichnung):

Flurochloridone

Dosierung:

Österreich

Darreichungsform:

2688/0

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:RACER
CS(PARALLELIMPORT)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:06.10.2022)
BEWILLIGUNG BEENDET:
Ausverkaufsfrist:15.03.2022,Aufbrauchsfrist:15.03.2023
PRODUKTKATEGORIE:
AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Feinchemie Schwebda GmbH
A-3123
PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND:
AUSL. ZULASSUNGSNUMMER:
7602
Österreich
2688/0
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Flurochloridon
22.7 %250 g/l
CSKapselsuspension
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F
Sonnenblume
Speise- und
Futterkartoffeln
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge:3l/ha 1, 2, 3, 4, 5
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Keine Anwendung auf Moorböden.
2.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
3.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Ausbringen der Spritzbrühe:
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen
während des Ausbringens
(z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene
persönliche Schutzausrüstung
ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder
höheren Schutz bieten.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
5.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 4 Punkte reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen
Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewäss
                                
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