Pergado

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Folpet; Mandipropamid

Verfügbar ab:

Syngenta Agro AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Folpet; Mandipropamid

Dosierung:

40 % ; 5 % ;

Darreichungsform:

WGWasserdispergierbares Granulat

Therapiegruppe:

Fungizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:PERGADO
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Fungizid
Syngenta Agro AG
W-6519
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Folpet
Wirkstoff: Mandipropamid
40 %
5 %
WGWasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Schwarzfleckenkrankheit der
Rebe
Konzentration:0.2 %
Aufwandmenge:3.2kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis
spätestens Mitte August.
1, 3, 4, 5, 6
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Schwarzfleckenkrankheit der
Rebe
Konzentration:0.25 %
Aufwandmenge:4kg/ha
Wartefrist:3Woche(n)
Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis
spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 4, 6
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M,
Nachblüte) und eine
Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein
Laubwandvolumen von
4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle an das
Laubwandvolumen anzupassen.
2.
Luftapplikation.
3.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach
Ausbringung des Mittels
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
4.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder
irgendein anderes Produkt, welches
einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der CAA (Carboxylic acid
amides) enthält, nicht mehr als 3
mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
5.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen
einer Abschwemmung eine
mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von
mindestens 6 m einhalten.
Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den
Weisungen der
Zulassungsstelle.
6.
Ansetzen
                                
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Fachinformation Fachinformation Französisch 14-01-2022

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