Maisnet(Parallelimport)

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

Kaufe es jetzt

Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Nicosulfuron

Verfügbar ab:

Rotam Agrochemical Europe Ltd

INN (Internationale Bezeichnung):

Nicosulfuron

Dosierung:

Italien

Darreichungsform:

12451

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:MAISNET(PARALLELI
MPORT)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Rotam Agrochemical Europe Ltd I-4569
PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND:
AUSL. ZULASSUNGSNUMMER:
8228
Italien
12451
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Nicosulfuron
4.2 %40 g/l
ODÖldispersion
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F Mais
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Teilwirkung:
Gemeine Quecke
Schachtelhalme (Equisetaceae)
Aufwandmenge:0.5 -1.5l/ha
Anwendung:Nachauflauf.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro
Parzelle und Jahr mit
Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
2.
Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der
Bewilligungsinhaberin.
3.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert
werden.
5.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs
Nicosulfuron pro ha auf der
gleichen Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden.
6.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
7.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen
Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gela
                                
                                Lesen Sie das vollständige Dokument
                                
                            

Dokumente in anderen Sprachen

Fachinformation Fachinformation Französisch 20-04-2021

Suchen Sie nach Benachrichtigungen zu diesem Produkt