LBG-42FFm

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Kaliumphosphonat; Folpet; 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-1 3-one

Verfügbar ab:

ADAMA Agriculture Swiss AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Potassium phosphonate; Folpet; 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-1 3-one

Dosierung:

672 g/l; 300 g/l; ;

Darreichungsform:

SCSuspensionskonzentrat

Therapiegruppe:

Fungizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:LBG-42FFM
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG.
ZULASSUNGSNUMMER:
Fungizid
ADAMA Agriculture
Swiss AG
W-7155
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Kaliumphosphonat
Wirkstoff: Folpet
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 1,2-
benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-1 3-
one
672 g/l
300 g/l
SCSuspensionskonzentrat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/
WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
W Reben
Falscher Mehltau der
Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis
cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Konzentration:0.25 %
Aufwandmenge:4l/ha
Anwendung:Vor- und Nachblütebehandlungen bis
spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 4, 5, 6
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
2.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M,
Nachblüte) und eine
Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein
Laubwandvolumen von
4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle an das
Laubwandvolumen anzupassen.
3.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Ausbringen der Spritzbrühe:
Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen.
Technische Schutzvorrichtungen
während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die
vorgeschriebene persönliche
Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen
vergleichbaren oder höheren Schutz
bieten.
4.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen dürfen frühestens 48
Stunden nach Ausbringung
ausgeführt werden. Danach weitere 48 Stunden: Schutzhandschuhe +
Schutzanzug tragen.
5.
Produkt nicht bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt lagern.
6.
Dieses oder irgendein anderes Produkt, welches Kaliumphosphonat
enthält, dürfen nicht
                                
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