Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Chlorpropham (CIPC)
Omya (Schweiz) AG
Chlorpropham (CIPC)
1 % ;
DP Staub
Regulator für die Pflanzenentwicklung ;
HANDELSBEZEICHNUNG: VP-PULVER NEU Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.07.2020) BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist: 15.08.2020, Aufbrauchsfrist: 30.09.2020 PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Regulator für die Pflanzenentwicklung Omya (Schweiz) AG W-3088 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Chlorpropham (CIPC) 1 % DP Staub Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN L Erntegut Keimhemmung Aufwandmenge: 1 kg/Tonne Kartoffeln Wartefrist: 4 Woche(n) 1, 2, 3, 4, 5, 6 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Nur trockene und gesunde Knollen behandeln. 2. Die behandelten Kartoffeln dürfen frühestens 1 Monat nach der Behandlung konsumiert werden. 3. Nur in Räumen anwenden, die ausschliesslich der Speise- und Futterkartoffel-Lagerung dienen. 4. Umgang mit behandeltem Lagergut: Schutzhandschuhe tragen. 5. Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Speise- und Futterkartoffeln (nicht für Kartoffeln zur Pflanzgutproduktion). 6. Befüllen der Maschine: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P2) tragen. Ausbringen des Staubpulvers: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Kopfbedeckung + Atemschutzmaske (A2P3) tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. • H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SIGNALWORT: • Achtung GEFAHRENSYMBOLE UND -BEZEICHNUNGEN: Kurzkennzeichnung GHS08 Symbol Gefahrenbezeichnung Gesundheitsschädigend Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung Lesen Sie das vollständige Dokument