Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Diflufenican; Mefenpyr-Diethyl; Iodosulfuron-methyl-Natrium; Docusatnatrium; Polyglykolether
Bayer (Schweiz) AG
Diflufenican; Mefenpyr-Diethyl; Iodosulfuron-methyl-sodium; docusate sodium; polyglycol ether
14.4 %150 g/l; 4.81 %50 g/l; 0.96 %10 g/l; ; ;
ODÖldispersion
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:IODO&DFF Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2020) BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist:31.12.2019,Aufbrauchsfrist:31.12.2020 PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Bayer (Schweiz) AG W-6569 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Diflufenican Wirkstoff: Mefenpyr-Diethyl Wirkstoff: Iodosulfuron-methyl-Natrium Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Docusatnatrium Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Polyglykolether 14.4 %150 g/l 4.81 %50 g/l 0.96 %10 g/l ODÖldispersion Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN F Sommerweizen Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge:0.5l/ha Anwendung:Im Frühjahr; Stadium 13-32 (BBCH). 1, 2 F Triticale Winterroggen Winterweizen Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge:0.5l/ha Anwendung:Im Frühjahr; Stadium 13-32 (BBCH). 1, 2 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen des BLW festgelegt. 2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. • EUH208Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. • H315Verursacht Hautreizungen. • H318Verursacht schwere Augenschäden. • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SIGNALWORT: • Gefahr GEFAHRENSYMBOLE UND -BEZEICHNUNGEN: Kurzkennzeichnung GHS05 GHS09 Symbol Gefahrenbezeichnung Ätzend Gewässergefährdend Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. D Lesen Sie das vollständige Dokument