Gaucho

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
02-04-2022

Wirkstoff:

Imidacloprid

Verfügbar ab:

Bayer (Schweiz) AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Imidacloprid

Dosierung:

70 % ;

Darreichungsform:

WSSchlämmpulver oder Schlämmbeize

Therapiegruppe:

Saatbeizmittel ; Insektizid ;

Fachinformation

                                Handelsbezeichnung:Gaucho
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.04.2022)
Bewilligung beendet:
Ausverkaufsfrist:31.12.2021,Aufbrauchsfrist:01.06.2022
Produktkategorie:
Bewilligungsinhaber:
Eidg. Zulassungsnummer:
Saatbeizmittel
Insektizid
Bayer (Schweiz) AG
W-5110
Stoff(e):
Gehalt:
Formulierungscode:
Wirkstoff: Imidacloprid 70 %
WSSchlämmpulver oder Schlämmbeize
Anwendungen
A
Kultur
Schaderreger/Wirkung
Dosierungshinweise
Auflagen
G Salate (Asteraceae) Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge:1.04g/1'000 Samen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
Auflagen und Bemerkungen:
1.
Nicht bewilligt in der Produktion von Baby-Leaf Salaten,
Schnittsalaten und Mini-Typen.
2.
Ernte nicht vor Erreichen der sortentypisch definierten Grösse
(mindestens BBCH-Stadium 41).
3.
Die Dosierung entspricht maximal 208 g/ha (entsprechend maximal
200'000 Körner pro ha).
4.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden
Angaben zu versehen: -
Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch
gewaschen) nicht als Futter oder
Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e),
sowie die
Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und
wildlebenden Säugetieren
muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet
werden; es ist sicherzustellen,
dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig
in den Boden eingearbeitet ist. -
Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss
verschüttetes Saatgut beseitigt werden.
5.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgender
Angabe zu versehen: "Öffnen
der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit
Schutzhandschuhen. Entwicklung und
Einatmen von Staub vermeiden."
6.
Beim Beizen des Saatguts sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu
tragen. Beim Ansetzen der
Beizbrühe ist zusätzlich eine Atemschutzmaske (FFP2) zutragen.
7.
Anwendung nur in einem geschlossenen dauerhaft errichteten
Gewächshaus.
8.
Nur für die Produktion von Pflanzen, welche in einem geschlossene
                                
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