Flica

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
16-10-2021

Wirkstoff:

Quinoxyfen; Myclobutanil

Verfügbar ab:

Omya (Schweiz) AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Quinoxyfen; Myclobutanil

Dosierung:

4.12 %45 g/l; 4.12 %45 g/l;

Darreichungsform:

SCSuspensionskonzentrat

Therapiegruppe:

Fungizid ;

Fachinformation

                                Handelsbezeichnung:Flica
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:16.10.2021)
Bewilligung beendet:
Ausverkaufsfrist:06.01.2021,Aufbrauchsfrist:06.01.2022
Produktkategorie:
Bewilligungsinhaber:
Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Omya (Schweiz) AG
W-6802
Stoff(e):
Gehalt:
Formulierungscode:
Wirkstoff: Quinoxyfen
Wirkstoff: Myclobutanil
4.12 %45 g/l
4.12 %45 g/l
SCSuspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung
Dosierungshinweise
Auflagen
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Schwarzfäule der Rebe
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1.6l/ha
Wartefrist:28Tage
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Auflagen und Bemerkungen:
1.
Auch für die Luftapplikation.
2.
Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
3.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M,
Nachblüte) und eine
Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein
Laubwandvolumen von
4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an
das Laubwandvolumen
anzupassen.
4.
Das Produkt kann bei Hautkontakt möglicherweise Allergien auslösen.
Beim Ansetzen der
Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Ist bei der
Applikation der Spritzbrühe der
Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B.
durch Sprühnebel), ist die
Verwendung weiterer geeigneter Schutzausrüstung (z.B. Schutzanzug,
Visier, Kopfbedeckung)
erforderlich.
5.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu
Oberflächengewässern einhalten.
6.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach
Ausbringung des Mittels
Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
7.
SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein
anderes
Pflanzenschutzmittel, welches einen Wirkstoff aus der Gruppe der
Sterolsynthesehemmer (SSH) oder
der Azanaphtalene enthält nicht mehr als 3 Mal pro Parzelle und Jahr
ausgebracht werden, wovon
höchstens 2 aufeinander folgende Behandlungen erlaubt sind.
Gefahrenkennzeichnungen:
•
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

                                
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