Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Diquat
Sharda Swiss Sàrl
Diquat
16.8 %200 g/l; [als 31.4% Diquat dibromid (374 g/l) ];
SLWasserlösliches Konzentrat
Herbizid ;
Handelsbezeichnung:Diquat Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.04.2022) Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:01.07.2021,Aufbrauchsfrist:01.07.2022 Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer: Herbizid Sharda Swiss Sàrl W-6764 Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode: Wirkstoff: Diquat 16.8 %200 g/l [als 31.4% Diquat dibromid (374 g/l) ] SLWasserlösliches Konzentrat Anwendungen A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen F Speise- und Futterkartoffeln Desikkation, Abbrennen Aufwandmenge:3.6 -4.8l/ha Anwendung:Hauptabbrennperiode. 1 F Speise- und Futterkartoffeln Desikkation, Abbrennen Aufwandmenge:4.5l/ha Anwendung:Beginn der Abbrennperiode. 1 F Speise- und Futterkartoffeln Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge:4l/ha Anwendung:Vorauflauf. 1 Auflagen und Bemerkungen: 1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Gefahrenkennzeichnungen: • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. • Nur für den berufsmässigen Verwender. Keine Anwendung im Siedlungsgebiet. • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. • H290Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. • H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. • H315Verursacht Hautreizungen. • H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen. • H318Verursacht schwere Augenschäden. • H330Lebensgefahr bei Einatmen. • H335Kann die Atemwege reizen. • H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. • H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. • SPo 2Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. Signalwort: • Gefahr Gefahrensymbole und -bezeichnungen: Kurzkennzeichnung GHS05 GHS06 GHS08 GHS09 Symbol Gefahrenbezeichnung Ätzend Hochgiftig Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firm Lesen Sie das vollständige Dokument