Cruiser 600 FS

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
02-04-2022

Wirkstoff:

Thiamethoxam; 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one

Verfügbar ab:

Syngenta Agro AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Thiamethoxam; 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one

Dosierung:

47.6 %600 g/l; ;

Darreichungsform:

FSMehrphasenkonzentrat zur Saatgutbehandlung oder Suspensionsbeize

Therapiegruppe:

Saatbeizmittel ;

Fachinformation

                                Handelsbezeichnung:Cruiser 600 FS
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.04.2022)
Bewilligung beendet:
Ausverkaufsfrist:01.07.2021,Aufbrauchsfrist:01.07.2022
Produktkategorie:
Bewilligungsinhaber
:
Eidg. Zulassungsnummer:
Saatbeizmittel
Syngenta Agro AG
W-6457
Stoff(e):
Gehalt:
Formulierungscode:
Wirkstoff: Thiamethoxam
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 1,2-
benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-
benzisothiazolin-3-one
47.6 %600 g/l
FSMehrphasenkonzentrat zur
Saatgutbehandlung oder
Suspensionsbeize
Anwendungen
A
Kultur
Schaderreger/
Wirkung
Dosierungshinweise
Auflagen
G
Salate
(Asteraceae)
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge:100 -135ml/100'000
Samen
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Auflagen und Bemerkungen:
1.
Nur zur Produktion von Setzlingen für gepflanzte Kulturen.
2.
Nicht bewilligt in der Produktion von Baby-Leaf Salaten,
Schnittsalaten und Mini-Typen.
3.
Ernte nicht vor Erreichen der sortentypisch definierten Grösse
(mindestens BBCH-Stadium 41).
4.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden
Angaben zu versehen: -
Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch
gewaschen) nicht als Futter oder
Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e),
sowie die
Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und
wildlebenden Säugetieren
muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet
werden; es ist sicherzustellen,
dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig
in den Boden eingearbeitet ist. -
Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss
verschüttetes Saatgut beseitigt werden.
5.
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
6.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgender
Angabe zu versehen: "Öffnen
der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit
Schutzhandschuhen. Entwicklung und
Einatmen von Staub vermeiden."
7.
Nur für die Produktion von Pflanzen, welche in einem geschlossenen
dauerhaft errichteten
Gewächshaus angebaut werden.
Gefahrenkennz
                                
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