Chikara 25 WG

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Flazasulfuron; Mischung aus SiO2 und Al2O3

Verfügbar ab:

Stähler Suisse SA

INN (Internationale Bezeichnung):

Flazasulfuron; Mischung aus SiO2 und Al2O3

Dosierung:

25 % ; ;

Darreichungsform:

WGWasserdispergierbares Granulat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:CHIKARA 25 WG
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Stähler Suisse SA
W-5793
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Flazasulfuron
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Mischung aus
SiO2 und Al2O3
25 %
WGWasserdispergierbares
Granulat
Anwendungen
A
KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
B Heidelbeere
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Schachtelhalme (Equisetaceae)
Aufwandmenge:0.2kg/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6,
7, 8
W Reben
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Mehrjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:0.08 -0.2kg/ha
Anwendung:Während der
Vegetationsperiode.
1, 2, 3, 4, 5, 7, 8
W Reben
Schachtelhalme (Equisetaceae)
Aufwandmenge:0.2kg/ha
Anwendung:Juli, August.
1, 2, 3, 4, 5, 7, 8
Z
Weihnachtsbäume
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:0.2kg/ha
2, 3, 4, 7, 8, 9,
10
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Ab 4. Standjahr.
2.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
3.
Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert
werden.
5.
Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
6.
Nacherntebehandlung.
7.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
8.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine
unbehandelte Pufferzone von
3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese
Distanz kann be
                                
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