Carpovirusine 2

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
03-10-2020

Wirkstoff:

Apfelwicklergranulose-Virus

Verfügbar ab:

Stähler Suisse SA

INN (Internationale Bezeichnung):

The Codling Moth Granulose Virus

Dosierung:

265 g/l; [Stamm CpGV NPP-R2; 10 exp. 13 Granula / l];

Darreichungsform:

SCSuspensionskonzentrat

Therapiegruppe:

Lebende Organismen (Insektenviren) ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:CARPOVIRUSINE 2
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2020)
BEWILLIGUNG BEENDET:
Ausverkaufsfrist:31.05.2018,Aufbrauchsfrist:31.10.2020
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Lebende Organismen (Insektenviren)
Stähler Suisse SA
W-6582
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Apfelwicklergranulose-
Virus
265 g/l
[Stamm CpGV NPP-R2; 10 exp. 13
Granula / l]
SCSuspensionskonzentrat
Anwendungen
A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
O allg.
Apfelwickler
Konzentration:0.06 %
Aufwandmenge:0.96l/ha
1, 2, 3, 4
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Die Produktion hat von einem definierten Virusstamm (Saatvirus)
auszugehen.
2.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von
10'000 m³ pro ha. Die
Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an das Baumvolumen
anzupassen.
3.
Die Keimzahl im Endprodukt darf höchstens 10^7 CFU/ml betragen. Jeder
Batch muss vor dem
Verkauf durch ein anerkanntes Labor geprüft werden. Die Analysedaten
müssen auf Verlangen der
Zulassungsstelle (BLW) vorgelegt werden.
4.
Mindestens 3 Behandlungen (Splittung der Behandlungen möglich).
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
•
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
•
S 02Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
S 13Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
•
S 20/21Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
•
S 23Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichung(en)
vom Hersteller
anzugeben).
•
S 24Berührung mit der Haut vermeiden.
•
S 37Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
•
S 46Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
•
S 51Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die
Erwähnung eines Produktes,
Wirkstoffes ode
                                
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