Botector

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Aureobasidium pullulans

Verfügbar ab:

Andermatt Biocontrol Suisse AG

INN (Internationale Bezeichnung):

Aureobasidium pullulans

Dosierung:

[Stamm DSM 14940 / DSM 14941 (5 x 10 Exp. 9 kbE / g)];

Darreichungsform:

WGWasserdispergierbares Granulat

Therapiegruppe:

Lebende Organismen (gegen Pilze) ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:BOTECTOR
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Lebende Organismen (gegen
Pilze)
Andermatt Biocontrol Suisse AG
W-6919
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Aureobasidium
pullulans
[Stamm DSM 14940 / DSM 14941 (5 x 10
Exp. 9 kbE / g)]
WGWasserdispergierbares
Granulat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
B Erdbeere
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis
cinerea)
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Anwendung:Stadium 61-89 (BBCH).
1
W Reben
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis
cinerea)
Konzentration:0.033 %
Aufwandmenge:0.4kg/ha
Anwendung:Letzte Behandlung bei Beginn des
Farbumschlags.
2
G Tomaten
Graufäule (Botrytis
cinerea)
Konzentration:0.1 %
Aufwandmenge:1kg/ha
Anwendung:Stadium 61-89 (BBCH).
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis
Beginn Rotfärbung der
Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000
l/ha. Die Aufwandmenge ist
gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu
behandelnden Kultur anzupassen.
2.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der
Traubenzone sowie eine
Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN:
•
Aerosol nicht einatmen.
•
Berührung mit der Haut vermeiden.
•
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
•
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
•
EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
•
SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die
Erwähnung eines Produktes,
Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet
nicht, dass sich das Produkt im
Verkauf befindet.
                                
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