Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Aureobasidium pullulans
Andermatt Biocontrol Suisse AG
Aureobasidium pullulans
50 % [5 x 10 Exp. 9 kbE / g [Stämme DSM 14940 und DSM 14941]];
WGWasserdispergierbares Granulat
Bakterizid ; Fungizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:BLOSSOM PROTECT Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Bakterizid Fungizid Andermatt Biocontrol Suisse AG W-6533 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Aureobasidium pullulans 50 % [5 x 10 Exp. 9 kbE / g [Stämme DSM 14940 und DSM 14941]] WGWasserdispergierbares Granulat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN O Kernobst Feuerbrand Aufwandmenge:1.5kg/ha Anwendung:Stadium 61-69 (BBCH). 1, 2, 4, 5 O Kernobst Feuerbrand Konzentration:0.15 % Anwendung:Stadium 61-69 (BBCH). 2, 3, 4, 5 O Kernobst Teilwirkung: Lagerkrankheiten Aufwandmenge:1.5kg/ha Wartefrist:3Tage Anwendung:Stadium 81-89 (BBCH). 1 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen. 2. Kann bei empfindlichen Sorten zu einer Mehrberostung der Früchte führen. 3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Wassermenge von 1`000 Liter (Hochstamm). 4. BlossomProtect ist gemeinsam mit BufferProtect oder BufferProtect NT anzuwenden. 5. Einsatz am Tag vor errechnetem Blüten-Infektionstag. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Infektionstagen muss die Behandlung alle 2 Tage wiederholt werden, so lange neu Blüten aufgehen. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: • Aerosol nicht einatmen. • Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. • Berührung mit der Haut vermeiden. • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. • Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befin Lesen Sie das vollständige Dokument